Verkaufs- und Lieferbedingungen

 
 

  1. Allgemeine Bestimmungen

 
 
Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als CNC-BATTERIEN24 ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 
 

  1. Vertragsschluss, Schriftform

 
Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend. Dies gilt für alle wesentlichen Vertragsbestandteile. Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von CNC-BATTERIEN24. 
 
 
 
 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

 

  1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Treten bei CNC-BATTERIEN24 nach Vertragsschluss unvorhergesehene und von CNC-BATTERIEN24 nicht zu vertretende Preissteigerungen ein, so ist CNC-BATTERIEN24 berechtigt, diese Preissteigerung nach billigem Ermessen an den Besteller weiterzureichen. Die Preissteigerung ist von CNC-BATTERIEN24 nachzuweisen. 

  3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.

  4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder bei denen es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eine Minderungsrechtes. Dem Besteller bleibt die Rückforderung geleisteter Zahlungen vorbehalten.

 
 

  1. Eigentumsvorbehalt, Folge Zahlungsverzug

 

  1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von CNC-BATTERIEN24 bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Die Deckungsgrenze liegt bei 110% der gesicherten Forderungen. Wird diese überschritten, besteht ein Freigabeanspruch.

  2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an CNC-BATTERIEN24 in Höhe des mit CNC-BATTERIEN24 vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle der Verarbeitung sind sich die Parteien darüber einig, dass bei Verarbeitung der Ware ein an der neu entstehenden Ware ein Miteigentumsrecht von CNC-BATTERIEN24 in Höhe unserer Forderung entsteht. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. CNC-BATTERIEN24 wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

  3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller CNC-BATTERIEN24 unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CNC-BATTERIEN24 nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware
 

  1. Lieferungen; Höhere Gewalt

 

  1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von

                Plänen,      sowie       die       Einhaltung      der        vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag als solche bezeichnet wurden. 

  1. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Epidemien, behördliche Maßnahmen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder auf ähnliche Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung von CNC-BATTERIEN24 für Liefergegenstände, die CNC-BATTERIEN24 nicht selbst herstellt.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von CNC-BATTERIEN24 innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

  1. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

 
 

  1. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versicherung

 

  1. Leistungs- und Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist das in der Bestellung angegebene Produktionswerk des Lieferanten. Es gelten die Incoterms 2020, EXW Aschaffenburg.
  2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über: sobald die Waren zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. 
  3. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von CNC-BATTERIEN24 gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

 
 

  1. Entgegennahme

 
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
 
 

  1. Sachmängel

 
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
 

  1. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
  2. Der Besteller hat die Ware nach Eingang nach den Anforderungen des § 377 HGB zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist für offene Mängel beträgt 8 Tag, für verdeckte Mängel 14 Tage ab Eingang der Ware beim Besteller. 
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt im B2B Geschäft 12 Monate. 
  4. Alle diejenigen Teile oder Leistungen, die einen Sachmangel aufweisen sind nach Wahl von CNC-BATTERIEN24 unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. CNC-BATTERIEN24 steht bei jeder Sachmangelrüge ein Prüfrecht zu. Hierzu ist der Besteller auch verpflichtet, den betroffenen Gegenstand an CNC-BATTERIEN24 zurückzusenden. Ersetzte Produkte auf Aufforderung an CNC-BATTERIEN24 zurückzugeben.
  5. Die Regelungen der §§ 478, 479 BGB finden nur Anwendung, wenn der Besteller die Ware unverbaut an einen Endverbraucher verkauft hat. 
  6. Soweit Ware an einen Endverbraucher verkauft wurde, haftet CNC-BATTERIEN24 dem Endverbraucher unmittelbar für Sachmängel. Der Besteller verpflichtet sich, CNC-BATTERIEN24 etwaige Mängelrügen unmittelbar schriftlich zur Bearbeitung weiterzuleiten. Leitet der Besteller die Mängelrüge nicht an CNC-BATTERIEN24 weiter, ist die Sachmängelhaftung von CNC-BATTERIEN24 gegenüber dem Besteller nach § 478 BGB ausgeschlossen.Vereinbarungen, die der Besteller mit dem Endverbraucher über die gesetzlichen Gewährleistungsrege-lungen hinaus geschlossen hat, binden CNC-BATTERIEN24 nicht. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
  7. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist CNC-BATTERIEN24 berechtigt, eine Reklamationspauschale von € 75,-- zu verlangen. Der Besteller kann nachweisen, dass CNC-BATTERIEN24 ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Die Geltendmachung eines konkret entstandenen Schadens bleibt CNC-BATTERIEN24 vorbehalten.
  8. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, , sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche
  9. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
VIII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel

 

  1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich CNC-BATTERIEN24 die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag CNC-BATTERIEN24 nicht erteilt wird, CNC-BATTERIEN24 auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen CNC-BATTERIEN24 zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, ist CNC-BATTERIEN24 verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch CNC-BATTERIEN24 erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet CNC-BATTERIEN24 gegenüber dem

Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 3 bestimmten Frist wie folgt:

  1. CNC-BATTERIEN24 wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen.
  2. Die Pflicht von CNC-BATTERIEN24 zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X.
  1. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von CNC-BATTERIEN24 bestehen nur, soweit der Besteller uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nichtanerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und

Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechts-verletzung verbunden ist.

  1. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
  2. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine CNC-BATTERIEN24 nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von CNC-BATTERIEN24 gelieferten Produkten eingesetzt wird.
  3. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 2 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. II. Nr. 3, sowie VII Nr. 5 entsprechend. CNC-BATTERIEN24 ist ein Recht zur Nachbesserung einzuräumen.
  4. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VIII entsprechend.
  5. Etwaige weitergehende Haftung richtet sich nach Ziffer XI. 

  

  1. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von CNC-BATTERIEN24 erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht CNC-BATTERIEN24 das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will CNC-BATTERIEN24 von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat CNC-BATTERIEN24 dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
 
 

  1. Haftung

 

  1. CNC-BATTERIEN24 haftet lediglich gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 
    1. Uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, 
    2. die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Lieferanten beruhen, 
    3. sowie        für            Schäden,   die            von           der           Haftung     nach         dem

Produkthaftungsgesetz umfasst werden;

  • sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Vertragsverletzungen; 

  • sowie Arglist 
  • CNC-BATTERIEN24 haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Besteller Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. CNC-BATTERIEN24 haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  • Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
  • Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Lieferanten für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
  1. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 
XII. Verjährung
 
1. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten, soweit sich nicht aus Abs. 2 etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt mit dem Eingang der Ware beim Besteller.  2. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, im Falle schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Soweit im Rahmen der Mängelbeseitigung durch CNC-BATTERIEN24 Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln neu entstehen, verjähren sämtliche Ansprüche spätestens 24 Monate nach Lieferung der ursprünglichen Ware. 
 
 
XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
 

  1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, das Landgericht Frankfurt. 
  2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des internationalen Deutschen Privatrechts.

 
 

XVI.  Schriftform, Salvatorische Klausel

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der

Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.”

  1. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten Regelungen, die nach billigem Ermessen dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.