Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als CNC-BATTERIEN24 ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Vertragsschluss, Schriftform
Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend. Dies gilt für alle wesentlichen Vertragsbestandteile. Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von CNC-BATTERIEN24.
Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Treten bei CNC-BATTERIEN24 nach Vertragsschluss unvorhergesehene und von CNC-BATTERIEN24 nicht zu vertretende Preissteigerungen ein, so ist CNC-BATTERIEN24 berechtigt, diese Preissteigerung nach billigem Ermessen an den Besteller weiterzureichen. Die Preissteigerung ist von CNC-BATTERIEN24 nachzuweisen.
Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder bei denen es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eine Minderungsrechtes. Dem Besteller bleibt die Rückforderung geleisteter Zahlungen vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt, Folge Zahlungsverzug
Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von CNC-BATTERIEN24 bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Die Deckungsgrenze liegt bei 110% der gesicherten Forderungen. Wird diese überschritten, besteht ein Freigabeanspruch.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an CNC-BATTERIEN24 in Höhe des mit CNC-BATTERIEN24 vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle der Verarbeitung sind sich die Parteien darüber einig, dass bei Verarbeitung der Ware ein an der neu entstehenden Ware ein Miteigentumsrecht von CNC-BATTERIEN24 in Höhe unserer Forderung entsteht. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. CNC-BATTERIEN24 wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller CNC-BATTERIEN24 unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CNC-BATTERIEN24 nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware
Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag als solche bezeichnet wurden.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 3 bestimmten Frist wie folgt:
Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechts-verletzung verbunden ist.
Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von CNC-BATTERIEN24 erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht CNC-BATTERIEN24 das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will CNC-BATTERIEN24 von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat CNC-BATTERIEN24 dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
Produkthaftungsgesetz umfasst werden;
Vertragsverletzungen;
XII. Verjährung
1. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten, soweit sich nicht aus Abs. 2 etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt mit dem Eingang der Ware beim Besteller. 2. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, im Falle schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Soweit im Rahmen der Mängelbeseitigung durch CNC-BATTERIEN24 Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln neu entstehen, verjähren sämtliche Ansprüche spätestens 24 Monate nach Lieferung der ursprünglichen Ware.
XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
XVI. Schriftform, Salvatorische Klausel
Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.”